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Werkraum für
unternehmerische
Familien

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#70 • 7. Mai 25

Eine Familien­verfassung schafft Raum: Raum, in dem Nach­folge gelingt.

#Familie

Leonie Novotny und Dr. Marcel Megerle im Gespräch

Wie schaffen wir es, die Interessen der einzelnen Familien­mitglieder in einem gemeinsamen Bild zu vereinen? Was tragen wir als Generationen zur Klärung der Nachfolge­fragen bei? Wie bleiben wir als Gesellschafter:innenkreis auch in heraus­fordernden Situationen handlungs­fähig? Und wie finde ich in diesem Rahmen die für mich richtige Rolle?

 

Auf familien­unternehmerischen Entwicklungs­wegen begleiten uns Fragen. Oft leiten sie uns sogar in gewisser Weise. Dabei kann es sein, dass es uns manchmal schwer fällt, den roten Faden oder auch einfach dessen Anfang bewusst wahrzunehmen. Erfahrungs­gemäß fällt es uns leichter, inmitten all‘ dieser Fragen Orientierung zu finden, wenn wir sie in einem Raum zu­sammen­führen. Verstehen wir diesen Raum als Werk­raum, verbinden wir das, was wir sind, was wir denken und worüber wir sprechen, mit unserem Tun. Und wir können beginnen, ebendiesem gemein­samen Sein und Tun, unserer inneren Form, eine ver­bindende äußere Form zu geben. Beispiels­weise in einer Familien­verfassung.

 

Wo fangen wir da an? Wer soll alles dabei sein? Und entlang welcher Wege finden wir dort hin? Lassen wir uns ein auf die Ent­wicklung einer gemein­samen Ver­fassung, öffnen sich uns ver­schiedene Räume, durch die wir uns weiter und weiter voran und auch in die Tiefe be­wegen.

 

Dr. Marcel Megerle, Gründer und Geschäftsführer der FUTUN: FamilienUnternehmerTUN GmbH und Leonie Novotny, die fast seit der ersten Stunde als Teil des Beratungs­kollektivs nah an seiner Seite wirkt, erzählen von ihren Er­fahrungen:

 

 

Raum für Bewusstsein

 

Nehmen wir einmal an, wir – ganz gleich aus welcher Generation und ob als Familien­mitglied oder an dessen Seite – bewegen uns gedanklich inmitten verschiedener Nachfolge­fragen. Nehmen wir auch an, der Aufbau einer Familien­stiftung oder gemein­nützigen Stiftung spielt dabei als möglicher Teil der Lösung eine Rolle. Dann scheint ein gemeinsames Verständnis darüber, wo wir als beteiligte Individuen und als Gesamt­familie stehen, wie wir unsere bisherige Geschichte erzählen und was genau überhaupt eine solche Stiftung ist, ein viel­ver­sprechender Ausgangs­punkt zu sein.

 

Wenn wir uns dieses gemein­samen Status-quo-Bildes, dieses Ist-Zustandes bewusst sind, uns einander zuhören und es in – auch mitunter diskursiven – Gesprächen schärfen, klärt sich die Sicht auf die nächsten möglichen Schritte. Wir üben uns darin, uns für welche zu ent­scheiden und sie zu begehen. Wir kommen uns näher, schöpfen Vertrauen und blicken so auch offener auf das, was Hand in Hand mit der Ver­fassungs­ent­wicklung entstehen mag. Das, was weit über Worte auf Papier hinaus geht: ein Gefühl der Ver­bunden­heit und gemein­samen Perspektive.

 

 

Raum für Entwicklung

 

Ist das Bewusst­sein über den gemeinsamen Ausgangs­punkt und die möglichen Richtungen da, zeigt sich das, was als konkrete Elemente der Verfassung entwickelt werden mag. Wenn wir bei unserem Stiftungs-Beispiel bleiben, könnte es beispiels­weise sein, dass wir eine gemein­same Formulierung dessen finden, was dazu beiträgt, dass wir unser Tun als bedeut­sam erleben. Oft gehört es an dieser Stelle auch dazu, um den Ausdruck gemein­samer Werte zu ringen, Regeln für die Kommunikation auf­zustellen oder auch eine Form für den gelingenden Umgang mit Konflikten schriftlich zusammen­zuführen.

 

Hier kann es auch in Bezug auf das jeweilige Tun ganz konkret werden: Möglicher­weise werden Funktionen und Rollen definiert, teilweise in Gremien zusammen­geführt und Wege gefunden, wie innerhalb dieser ent­schieden wird. So entsteht ein schriftlicher Orientierungs­rahmen, der das, was bspw. in einem Gesellschafter­vertrag oder einer Stiftungs­satzung steht, in einer juristisch nicht bindenden Weise ergänzt.

 

Manchmal schafft die Entwicklung der Familien­verfassung so auch sogar noch vor dem tatsächlichen Initiieren einer Stiftung die grund­legende Vorarbeit für das, was dann mit dem Aufbau der Stiftung in deren Satzung Ausdruck finden wird. Was die Ent­wicklung einer Familien­verfassung – so der Prozess im (Generationen-)Dialog ent­sprechend gestaltet ist und die Beteiligten bewusst dabei sind – immer bringt, ist Klarheit.

 

 

Raum für Entfaltung

 

Ist die Verfassung erst einmal entwickelt, will sie auch entfaltet werden. Bis wir diese in den Händen halten, sind oft schon ein, manchmal sogar zwei oder auch noch mehr Jahre ver­gangen. In dieser Zeit ist im besten Fall auch schon viel mehr ent­standen, als dass Worte auf Papier gefunden haben. Denn während wir zum einen in geschriebenen Worten Verein­barungen treffen, ist es insbesondere der innerliche Entwicklungs­prozess, der wesentlich ist. Denn letztlich ist die nieder­geschriebene Ver­fassung vielmehr einfach Ausdruck der Verfassung, die in und zwischen den Mit­wirkenden ent­standen ist.

 

Sind die Seiten dann erst einmal unter­zeichnet, gilt es dennoch, sie noch einmal ganz bewusst vom Werk- in den Wirkraum zu bewegen, d.h.: lebendig werden und wirken zu lassen. Das kann beispiels­weise bedeuten, dass die Familien­mitglieder sich aktiv der Funktionen und Rollen annehmen, die sie ent­wickelt haben. So wirkt die Ver­fassung familien­intern – und kann auch, beispiels­weise für Fremd­geschäfts­führende, Orientierungs­punkte beinhalten und kraftvoll werden.

 

 

Raum für Kultivierung

 

Findet die Verfassung auch Ausdruck im Tun derjenigen, die sie mit­entwickelt haben, stellt sich immer wieder die Frage nach der weiteren Kultivierung des gemein­samen Seins und Tuns im Sinne der Generationen­dienlichkeit.

 

Manche Familien entscheiden sich hier beispiels­weise für das Etablieren eines Familien­unternehmer­wochenendes als jährlich wieder­kehrenden Werk­raum, in dem auch die Ver­fassung ergänzt werden darf. Familien wachsen schließlich regel­mäßig um neue Mitglieder und genauso auch um nächste Ideen. Diese können dann auch in der Ver­fassung Ausdruck finden. Einige Familien- und Gesellschafter­kreise verbinden diese Zusammen­künfte auch mit qualifizierenden Formaten, bspw. zu branchen­spezifischen Themen oder anderen Inhalten, von denen sie glauben, dass sie sie im Zusammen­wirken stärken werden.

 

So wird die Familien­verfassung zum ver­bindenden Ausdruck dessen, was uns voran bewegt. Sie macht greifbar, was die gemeinsame Familien­strategie ist und richtet den Fokus auf den in positiver Weise wirkungsvollen Teil der Familien­kultur. Den Teil, der uns als Familie gemein­sam nutzt. So entsteht der Raum, in dem Nachfolge gelingt.

 

 

[dieser Text ist auch bei Unternehmerkompositionen sowie im private banking magazin veröffentlicht worden]

 

Bild: Dr. Marcel Megerle und Leonie Novotny im Gespräch.

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